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Pass und Mikrochip für Pferde
Pferde, Esel und andere Maultiere sollen binnen sechs Monaten nach ihrer Geburt einen eigenen Pass erhalten. Zudem soll den Tieren im Halsbereich ein auf den Pass abgestimmter Chip implantiert werden. Das soll zur besseren und klareren Identifizierung beitragen und letztendlich auch dabei helfen, Tierkrankheiten zu bekämpfen. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag hat die EU-Kommission bereits vorgelegt.

Das neue System basiert auf einem einzigen Identifizierungsdokument (Pass), das nach der Geburt oder beim Import des Tieres ausgestellt wird und lebenslang gültig ist. In Verbindung damit wird das Tier mit einem Mikrochip ausgestattet (Radiofrequenzidentifizierung – RFID), der mit einer individuellen Kennnummer in einer Datenbank registriert wird, so dass das Tier identifizierbar bleibt, auch wenn sich sein Name ändert.

Die Identifizierbarkeit ist nicht nur aus Gründen der Tiergesundheit notwendig, sondern auch, um sicherzustellen, dass bestimmte für die öffentliche Gesundheit wichtige Anforderungen erfüllt werden, da Equiden auch für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden. So müssen zur Schlachtung bestimmte Equiden mit ihrem Pass zum Schlachthof verbracht werden, da dieser ein wesentlicher Teil der lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen Informationen zur Lebensmittelkette ist (einschließlich Informationen über die Verabreichung bestimmter Tierarzneimittel). Der heutige Vorschlag sieht ein einheitliches Formular vor, mit dem ausgeschlossen werden soll, dass Equiden in die Lebensmittelkette gelangen, wenn sie einer bestimmten medizinischen Behandlung unterzogen wurden, bzw. mit dem die Schlachtung im Hinblick auf menschlichen Verzehr für sechs Monate ausgesetzt wird, wenn einem Tier bestimmte dort aufgeführte Tierarzneimittel verabreicht wurden. Für die innerstaatliche Verbringungen können anstelle von Pässen auch Smartcards ausgestellt werden. Ausnahmen soll es für wild oder halbwild lebende Tiere geben. Importe aus Drittstaaten sind von der Verordnung nicht betroffen, die Verordnung enthält aber Bestimmungen über die Identifizierung von Equiden, die endgültig in die EU eingeführt werden. Außerdem wird in der Verordnung geklärt, wie der Pass als Instrument zur Sperrung von Equiden bei einem Seuchenausbruch genutzt werden kann.

Die Verordnung wird voraussichtlich am 1. Juli 2009 in Kraft treten.

Textquelle/Autor: Mag. Martina Wolf, Landwirtschaftskammer OÖ.
   
 

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