Pferde, Esel und andere Maultiere sollen binnen sechs
Monaten nach ihrer Geburt einen eigenen Pass erhalten.
Zudem soll den Tieren im Halsbereich ein auf den Pass
abgestimmter Chip implantiert werden. Das soll zur besseren
und klareren Identifizierung beitragen und letztendlich
auch dabei helfen, Tierkrankheiten zu bekämpfen.
Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag hat die EU-Kommission
bereits vorgelegt.
Das neue System basiert auf einem einzigen Identifizierungsdokument
(Pass), das nach der Geburt oder beim Import des Tieres
ausgestellt wird und lebenslang gültig ist. In Verbindung
damit wird das Tier mit einem Mikrochip ausgestattet (Radiofrequenzidentifizierung
– RFID), der mit einer individuellen Kennnummer
in einer Datenbank registriert wird, so dass das Tier
identifizierbar bleibt, auch wenn sich sein Name ändert.
Die Identifizierbarkeit ist nicht nur aus Gründen
der Tiergesundheit notwendig, sondern auch, um sicherzustellen,
dass bestimmte für die öffentliche Gesundheit
wichtige Anforderungen erfüllt werden, da Equiden
auch für den menschlichen Verzehr geschlachtet
werden. So müssen zur Schlachtung bestimmte Equiden
mit ihrem Pass zum Schlachthof verbracht werden, da
dieser ein wesentlicher Teil der lebensmittelrechtlich
vorgeschriebenen Informationen zur Lebensmittelkette
ist (einschließlich Informationen über die
Verabreichung bestimmter Tierarzneimittel). Der heutige
Vorschlag sieht ein einheitliches Formular vor, mit
dem ausgeschlossen werden soll, dass Equiden in die
Lebensmittelkette gelangen, wenn sie einer bestimmten
medizinischen Behandlung unterzogen wurden, bzw. mit
dem die Schlachtung im Hinblick auf menschlichen Verzehr
für sechs Monate ausgesetzt wird, wenn einem Tier
bestimmte dort aufgeführte Tierarzneimittel verabreicht
wurden. Für die innerstaatliche Verbringungen können
anstelle von Pässen auch Smartcards ausgestellt
werden. Ausnahmen soll es für wild oder halbwild
lebende Tiere geben. Importe aus Drittstaaten sind von
der Verordnung nicht betroffen, die Verordnung enthält
aber Bestimmungen über die Identifizierung von
Equiden, die endgültig in die EU eingeführt
werden. Außerdem wird in der Verordnung geklärt,
wie der Pass als Instrument zur Sperrung von Equiden
bei einem Seuchenausbruch genutzt werden kann.
Die Verordnung wird voraussichtlich am 1. Juli
2009 in Kraft treten. |