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Rechtliche Vorschriften

Beim Wanderreiten, egal ob auf markierten Reitwegen oder beim "freien" Reiten, haben
Roß & Reiter rechtliche Bestimmungen einzuhalten!

Straßenverkehrsordnung:
Pferde gelten als Verkehrsteilnehmer!
Um ohne Begleitung auf Öffentlichen Wegen zu reiten, muss der Reiter 16 Jahre alt sein und hat die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten!
Das Führen von Pferden auf Gehsteigen und Gehwegen ist generell verboten. Auf der Fahrbahn muss möglichst "rechts" geritten, wobei das Bankett nicht benützt werden darf.
Bei schlechter Sicht sollst du reflextierende Kleidung und ein "Stiefellicht" tragen!
Pferde brauchen keinen Parkschein in der Kurzparkzone
Du sollst theoretisch dein Pferd mit einem Parkschein im Maul in der Kurzparkzone anbinden -
ein Bericht in der Tageszeitung ist dir gewiss :-)
Bei Reitverboten darf ein Pferd
nur am Zügel geführt werden,
wenn es keinen Sattel aufgelegt hat.
Dann gilt es gemäß § 80 StVo als Viehtrieb!
Haftpflichtversicherung:
Hoffentlich hast du auch eine Pferde-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Egal ob du als WanderreiterIn im Gelände oder nur auf dem Areal des Einstellbetriebes unterwegs bist. Jedes Pferd kann in einen Unfall verwickelt werden und einen Schaden verursachen - Dein Auto ist ja auch versichert, oder?
Pferdepass & Impfpass:
Wenn du mit dem Pferd unterwegs bist, benötigt dein Pferd einen Pferdepass und/oder Impfpass mit vorgeschriebenen Impfungen. Viele WanderreiterInnen sind auch mit ihrem Hund unterwegs, für die andere Vorschriften gelten. Vor Auslandsreisen ist es empfehlenswert, vorher den Amtstierarzt bei der regionalen Bezirksverwaltungsbehörde zu kontaktieren.
Pferd-Inland:
Pferd-Ausland (EU-Staaten):
Pferdepass
Vorgeschriebene Impfungen:
Influenzaimpfung (= Grippe)
Grundimmunisierung 2 x im Abstand von 21 bis 92 Tagen, danach alle 6 Monate (zuzüglich 21 Tage)
Tetanus!!! (im eigenen Interesse)
Pferdepass (Mikrochip ab 2009)
Influenzaimpfung
EU-Zeugnis des Amtstierarztes
Hund-Inland:
Hund-Ausland (EU-Staaten):
Impfpass mit Tollwutimpfung
(mindestens 30 Tage, maximal ein Jahr)
Haftpflichtversicherung
Chip zur Identifizierung.
Lt. Tierschutzgesetz (§24 a) müssen Welpen,
die nach dem 30. 06. 2008 geboren wurden, bis zum 3. Lebensmonat, erwachsene Hunde bis spätestens 31. 12. 2009 gechippt und in einer Datenbank registriert sein.
EU-Impfpass mit Tollwutimpfung
Chip zur Identifizierung
Endo- und Ektoparasitenbekämpfung
(wird im Impfpass eingetragen)
(Textquelle: Tierärtzin Dipl.-Ing. Mag. Sabine Wallner, Grieskirchen)

Pferdetransport mit Pferdeanhänger nach österreichischem Recht (StVO):

Führerscheinklasse "B"
Die höchstzulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger dürfen 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Das Zugfahrzeug (Auto) muss mindestens gleich schwer wie der Anhänger sein.

Führerscheinklasse "B plus E"
Wenn du im Besitz dieser Führerscheinklassen bist, dürfen sowohl das Zugfahrzeug (Auto) als auch der Anhänger jeweils ein Gewicht von 3,5 Tonnen haben.

Hinweise:

> Für Allradzugfahrzeuge sind Gewichtsüberschreitungen (Aufschläge) von max. 25 % zulässig.
> Die höchstzulässige Gesamtmasse (Gesamtgewicht) ist im Zulassungsschein angegeben.
> Wenn du deinen Pferdeanhänger einem Freund borgst, lass dir den Führerschein zeigen.
> Verfügt er nicht über die entsprechende Lenkerberechtigung, bist DU als Fahrzeughalter im    Schadensfall haftbar!

Anmerkung für ausländische WanderreiterInnen:
In Österreich besteht für ALLE Benützer von Autobahnen und Schnellstrassen Mautpflicht.
Die Vignetten können bei Grenzübergängen, Tankstellen, Autobahnraststationen sowie Trafiken erworben werden (Preise für KFZ bis 3,5 t = 10 Tage-Vignette Euro 7,70; Zweimonats-Vignette Euro 22,20; Jahsresvignette Euro 73,80).

Verhalten im Wald:

Wer Wanderreiten mit Vernunft und Verantwortungsbewusstsein betreibt, kann sich mit Recht als aktiver Naturschützer verstehen, ist er doch Co2-frei unterwegs!

> Plane den Ritt so, dass vor Einbruch der Dämmerung das Ziel erreicht wird
> beim Rasten das Pferd nur am Wegrand grasen lassen
> keine Abkürzungen über Felder und Wiesen nehmen
> vermeide Lärm im Wald um kein Wild aufzuscheuchen und hinterlassen keinen Müll.
> Im Umfeld von Hochständen weder absteigen noch galoppieren.
> Verletztes Wild nicht berühren - den nächsten Landwirt oder Jäger verständigen.
> an wichtigen Jagdterminen besser nicht ausreiten (z.B. "Maibock")


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