Rechtliche
Vorschriften  |
Beim Wanderreiten, egal ob auf markierten
Reitwegen
oder beim "freien" Reiten, haben
Roß & Reiter rechtliche Bestimmungen einzuhalten! |
Straßenverkehrsordnung:
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Pferde gelten als Verkehrsteilnehmer!
Um ohne Begleitung auf Öffentlichen Wegen
zu reiten, muss der Reiter 16 Jahre alt sein und hat die
Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten!
Das Führen von Pferden auf Gehsteigen und Gehwegen
ist generell verboten. Auf der Fahrbahn muss möglichst
"rechts" geritten, wobei das Bankett nicht benützt
werden darf.
Bei schlechter Sicht sollst du reflextierende Kleidung
und ein "Stiefellicht" tragen! |
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| Du sollst theoretisch dein
Pferd mit einem Parkschein im Maul in der Kurzparkzone anbinden
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ein Bericht in der Tageszeitung ist dir gewiss :-) |
| Bei Reitverboten darf ein Pferd
nur am Zügel geführt werden,
wenn es keinen Sattel aufgelegt hat.
Dann gilt es gemäß § 80 StVo als Viehtrieb! |
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Haftpflichtversicherung:
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Hoffentlich hast du auch eine Pferde-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen.
Egal ob du als WanderreiterIn im Gelände oder nur auf dem
Areal des Einstellbetriebes unterwegs bist. Jedes
Pferd kann in einen Unfall verwickelt werden und einen Schaden
verursachen - Dein Auto ist ja auch versichert, oder? |
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Wenn du mit dem Pferd unterwegs bist, benötigt
dein Pferd einen Pferdepass und/oder Impfpass
mit vorgeschriebenen Impfungen. Viele WanderreiterInnen sind
auch mit ihrem Hund unterwegs, für die
andere Vorschriften gelten. Vor Auslandsreisen ist es empfehlenswert,
vorher den Amtstierarzt bei der regionalen Bezirksverwaltungsbehörde
zu kontaktieren.
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Pferd-Inland: |
Pferd-Ausland (EU-Staaten): |
| Pferdepass
Vorgeschriebene Impfungen:
Influenzaimpfung (= Grippe)
Grundimmunisierung 2 x im Abstand von 21 bis 92 Tagen,
danach alle 6 Monate (zuzüglich 21 Tage)
Tetanus!!! (im eigenen Interesse) |
Pferdepass ( Mikrochip
ab 2009)
Influenzaimpfung
EU-Zeugnis des Amtstierarztes |
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Hund-Inland: |
Hund-Ausland (EU-Staaten): |
| Impfpass mit
Tollwutimpfung
(mindestens 30 Tage, maximal ein Jahr)
Haftpflichtversicherung
Chip zur Identifizierung.
Lt. Tierschutzgesetz (§24 a) müssen
Welpen,
die nach dem 30. 06. 2008 geboren wurden, bis
zum 3. Lebensmonat, erwachsene Hunde bis spätestens
31. 12. 2009 gechippt und in einer Datenbank registriert
sein. |
EU-Impfpass mit Tollwutimpfung
Chip zur Identifizierung
Endo- und Ektoparasitenbekämpfung
(wird im Impfpass eingetragen) |
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| (Textquelle: Tierärtzin
Dipl.-Ing. Mag. Sabine Wallner, Grieskirchen) |
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Pferdetransport mit Pferdeanhänger nach
österreichischem Recht (StVO):  |
| Führerscheinklasse "B"
Die höchstzulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug
und Anhänger dürfen 3,5 Tonnen
nicht überschreiten. Das Zugfahrzeug (Auto) muss
mindestens gleich schwer wie der Anhänger sein.
Führerscheinklasse "B plus E"
Wenn du im Besitz dieser Führerscheinklassen
bist, dürfen sowohl das Zugfahrzeug (Auto) als
auch der Anhänger jeweils ein Gewicht von 3,5 Tonnen
haben.
Hinweise:
> Für Allradzugfahrzeuge sind Gewichtsüberschreitungen
(Aufschläge) von max. 25 % zulässig.
> Die höchstzulässige Gesamtmasse (Gesamtgewicht)
ist im Zulassungsschein angegeben.
> Wenn du deinen Pferdeanhänger einem Freund
borgst, lass dir den Führerschein zeigen.
> Verfügt er nicht über die entsprechende
Lenkerberechtigung, bist DU als Fahrzeughalter im Schadensfall
haftbar! |
Anmerkung für ausländische WanderreiterInnen:
In Österreich besteht für ALLE Benützer von Autobahnen
und Schnellstrassen Mautpflicht.
Die Vignetten können bei Grenzübergängen,
Tankstellen, Autobahnraststationen sowie Trafiken erworben
werden (Preise für KFZ bis 3,5 t = 10 Tage-Vignette
Euro 7,70; Zweimonats-Vignette Euro 22,20; Jahsresvignette
Euro 73,80). |
Verhalten im Wald:
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Wer Wanderreiten mit Vernunft und Verantwortungsbewusstsein
betreibt, kann sich mit Recht als aktiver Naturschützer
verstehen, ist er doch Co2-frei unterwegs!
> Plane den Ritt so, dass vor Einbruch der Dämmerung
das Ziel erreicht wird
> beim Rasten das Pferd nur am Wegrand grasen lassen
> keine Abkürzungen über Felder und Wiesen nehmen
> vermeide Lärm im Wald um kein Wild aufzuscheuchen
und hinterlassen keinen Müll.
> Im Umfeld von Hochständen weder absteigen noch galoppieren.
> Verletztes Wild nicht berühren
- den nächsten Landwirt oder Jäger verständigen.
> an wichtigen Jagdterminen besser nicht ausreiten (z.B.
"Maibock")
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Wanderreiten in Oberösterreich
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